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diesen Wahlspruch für außergerichtliche Konfliktlösungsverfahren hat der Bund deutscher Schiedsmänner und
Schiedsfrauen bereits 1827 geprägt. Schlichtungsverfahren sind nicht nur finanziell vorteilhafter als ein
Gerichtsprozess – sie streben auch die menschlich beste Lösung an: Das gegenseitige Einvernehmen.
Überlastete Gerichte, die Vermeidung hoher Anwaltshonorare und der unbezahlbare Gewinn, „im Guten“ auseinander zu gehen, verhelfen Schiedsmännern, Friedensrichtern und Mediatoren zu neuer Popularität. Das Grundprinzip der Schlichtung lautet: Es gibt (anders als beim Gerichtsverfahren) keine Verlierer – nur beide Parteien können gewinnen, für beide soll das positive persönliche Rechtsempfinden wieder hergestellt sein.
Gerade für Selbständige und Unternehmer kann die Streitschlichtung eine lukrative Möglichkeit sein. Zum einen spart ein solches Verfahren hohe Gerichtskosten, zum anderen werden aber auch das öffentliche Ansehen bzw. die guten Beziehungen zu Geschäftspartnern geschützt. Und das gilt sowohl für private wie für unternehmerische Konflikte.
Das Modell der außergerichtlichen Einigung gibt es praktisch für alle Lebensbereiche:
Schiedsämter befinden sich flächendeckend in allen Gemeinden der Bundesrepublik. Die Schiedsmänner und –frauen üben ein Ehrenamt aus, das sie durch eine Vertrauenswahl innerhalb der Gemeinde erworben haben. Zusätzlich zu ihren menschlichen Kompetenzen haben sie sich in einer Zusatzausbildung juristische Grundkenntnisse erarbeitet, die sie dazu befähigen das Amt der Konfliktschlichtung auszuüben.
Das Gesetz sieht inzwischen vor, dass alle Konflikte, in denen zwischenmenschliche Zwistigkeiten im Vordergrund stehen, zuerst vor den Schiedsrichter, bzw. in Sachsen vor den Friedensrichter müssen. Zu den privatrechtlichen Streitigkeiten gehören u.a. Beleidigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung.
Da es sich häufig um Nachbarn oder zumindest Personen aus dem näheren
Umkreis handelt, ist die zwischenmenschliche Einigung hier auch
langfristig von größtem Wert.
Schieds- oder Friedensrichter
verhandeln über angemessene Sühnemöglichkeiten des Beschuldigten.
Sollte es dennoch zum Gerichtsverfahren kommen, können sie eine
Sühnebescheinigung über einen erfolglosen Sühneversuch ausstellen.
Ebenso können Zivilstreitigkeiten den Schiedsämtern vorgestellt werden. Scheitert das Schlichtungsangebot eines Beschuldigten wird eine "amtliche Erfolglosigkeitsbescheinigung" ausgestellt.
Bei strafrechtlichen Verfahren organisieren Schiedsstellen
den „Täter-Opfer-Ausgleich“. Wenn dieser noch vor der Verhandlung gelingt,
kann er erheblich zur Strafminderung des Täters beitragen.
http://www.schiedsamt.de/
Die Kosten eines Schiedsverfahrens sind im Vergleich zu Anwalts- und
Gerichtskosten deutlich geringer. Sie variieren je nach Streitwert und
Auslagen, liegen aber im Schnitt bei ca. 50 €. Etwa so hoch sollte auch
der Vorschuss sein, der von der Partei, die das Schiedsgericht bemüht,
vorab entrichtet werden soll. In den meisten Fällen teilen sich beide
Parteien diese Kosten im Anschluss. Über folgenden Link finden Sie die
für Sie zuständige Schlichtungsstelle.
http://www.schiedsamt.de/
Während die Inanspruchnahme von Schiedsämtern zum Teil gerichtlich vorgeschrieben ist, sind Mediatoren professionelle Dienstleister, die zur Schlichtung von Konflikten hinzugezogen werden können. Auch dies kann ein erfolgreicher Schritt sein, um einem teuren und langwierigen Gerichtsprozess aus dem Weg zu gehen.
Gerade für Konflikte in Wirtschaft und Gewerbe hat der Bundesverband Mediation eine neue Spezialisierung erarbeitet. „Mediation in Organisationen“ ist auf Streitigkeiten in Unternehmen spezialisiert. Hier können z.B. Interessenunterschiede zwischen Kunden und Lieferanten, Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder zwischen Geschäftspartnern vermittelt werden.
Zum Wesen der Mediation gehört, ähnlich wie beim Schlichtungsverfahren, dass sie auf der Annahme beruhen, Konfliktbeteiligte seien fast immer in der Lage, gemeinsam eine akzeptable Lösung für den Konflikt zu finden. Meist ist jedoch ein neutraler Außenstehender nötig, um widerstreitende und gemeinsame Interessen zu erfassen und Lösungen zu finden, die beide Parteien zufrieden stellen.
Mediatoren sind deshalb meist ausgebildete Kommunikationsexperten mit juristischem Grundwissen. Die Honorare für Mediatoren sind i.d.R. etwas höher als die der Schlichtungsstellen aber bei weitem niedriger als Gerichtskosten. (Richtwert: ca. 90 € pro Stunde.)
Beim Bundesamt für Mediatoren finden Sie einen professionellen
Vermittler ganz in Ihrer Nähe.
http://www.bmev.de
Um größeren Unternehmen oder ganzen Branchen den Rücken freizuhalten,
haben sich bereits eine Reihe von Schlichtungsstellen etabliert.
Bevor Kunden ein Unternehmen verklagen, können sie hier ihre
erfolglosen Beschwerden ein zweites Mal einreichen. Die Bearbeitungskosten
werden meist komplett von den Unternehmen getragen.
Hier einige Beispiele:
Wer reist, kann viel erleben, und dazu gehören auch immer wieder unvorhergesehene Pannen, Verspätungen oder Service-Lücken aller Art. Wenn für Passagiere in Bahn, Bus, Flugzeug oder auch Schiff Unannehmlichkeiten entstehen, sind die Verkehrsgesellschaften in der Regel bemüht, entsprechende Beschwerden vor Ort bzw. möglichst zeitnah zu behandeln.
Sollte es zwischen Fahrgast und Anbieter dennoch zum Streitfall kommen, muss die Sache nicht gleich vor Gericht gehen. Die Betroffenen sollten sich an die SÖP wenden. Hier wird die Beschwerde geprüft und ein Schlichtungsvorschlag erarbeitet, der die Interessen beider Seiten berücksichtigt und zur einvernehmlichen Streitbeilegung führt. So umgeht man nicht nur hohe Gerichtskosten, sondern spart auch Zeit und Ärger.
Die Schlichtungsstelle Öffentlicher Personenverkehr arbeitet als
selbständiges Dienstleistungsunternehmen sachlich neutral und unabhängig.
Für die Finanzierung kommen die Bahn-, Bus-, Flug- und Schiffsunternehmen auf,
die an den Schlichtungsverfahren beteiligt sind. Reisende müssen für die
Bearbeitung ihrer Beschwerde keine zusätzlichen Gebühren bezahlen. Fahrgäste
können sich im Streitfall bundesweit an die SÖP wenden.
https://soep-online.de/
Hat sich eine online gebuchte Reise als sogenannter „Horror-Trip“ entpuppt
und der Anbieter eine Beschwerde zurück gewiesen,
ist das ein Fall für die Reiseschiedsstelle.
http://www.reiseschiedstelle.de/index.htm
Ärger mit der Werkstatt? Streit um Defekte am Gebrauchtwagen?
130 KFZ-Schiedsstellen in Deutschland vermitteln zwischen den
Kunden und Autohäusern bzw. Werkstätten der KFZ-Innung.
http://www.kfz-schiedsstelle.de/
Sollte ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit eine Erfindung gemacht
oder ein Patent entwickelt haben und sich über eine falsche urheberrechtliche
Nutzung beklagen, kann er die Schiedsstelle zur Arbeitnehmererfindung einschalten.
http://www.dpma.de/
Es gibt sicher noch viele einzelne Schlichtungsstellen für bestimmte Bereiche.
Die Einsatzgebiete sind vielfältig. Oftmals sind die Organisatoren solcher
Schiedsstellen öffentliche Einrichtungen wie etwa die Verbraucherzentrale.
Skepsis sollte immer dann angesagt sein, wenn Schiedsstellen organisatorisch
mit einer Partei verbunden sind und/oder sich gar am selben Niederlassungsort
befinden. Etwa die Schiedsstelle in einem Krankenhauses,
wenn es um einen ärztlichen Kunstfehler geht.
Branchen oder Betriebe, welche eine faire Verhandlung mit unzufriedenen Kunden
suchen, beschäftigen einen rechtlich selbständigen Ombudsmann.
Die aus der schwedischen Rechtstradition stammende Einrichtung eines Ombudsmannes, einer Ombudsfrau oder einer Ombudsstelle soll dazu führen, dass Beschwerden von Bürgern gegen den Staat oder Unternehmen Gehör verschafft wird. Einrichtungen, die Ombudsmänner bestellen, achten darauf, dass diese von hoher sachlicher Kompetenz sind und zeigen mit ihrer Bestellung öffentlich, dass sie bereits sind, sich dem Schiedsspruch des Ombudsmannes zu unterwerfen.
Als unabhängiger Beschwerdeprüfer von Versicherungsnehmern ist seit 2001 Prof.
Römer tätig. Der Jurist war lange Jahre als Richter in Versicherungsfragen am
Bundesgerichtshof tätig und gilt als zuverlässiger Vermittler zwischen
Versicherungsanbietern und ihren Kunden. In seinem privaten Schlichtungsbüros
bearbeitet der Versicherungsombudsmann jährlich zwischen zwölf- und
fünfzehntausend Beschwerden. Bei etwa dreißig Prozent kommt es zu einer
korrigierten Entscheidung seitens der Versicherung zugunsten des Versicherungsnehmers.
Der Ombudsmann ist für die Kunden kostenlos, da er für seine
Vermittlertätigkeit von den jeweiligen Versicherungen bezahlt wird
http://www.versicherungsombudsmann.de/
Im Bereich der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung wurde ein zusätzlicher Ombudsmann bestellt. Der Versicherungsjournalist Arno Surminski prüft abgelehnte Forderungen und Beschwerden der Versicherten. http://www.pkv-ombudsmann.de/
Zum Ombudsmann der Banken wurden inzwischen schon mehrere Finanzexperten bestellt.
Wie man sie erreicht und in welcher Form man sich an sie wendet,
erfährt man auf der Homepage des Bankenverbandes.
http://www.bankenverband.de/
Ausführliche Informationen über die Ombudsmänner der Banken finden Sie im Online-Archiv das Magzins Stern:
http://www.stern.de/
Auch für den Online-Handel gibt es den „Ombudsmann“, wobei es sich hier
genau genommen schon wieder um eine Schlichtungsstelle handelt.
Denn hier kann jeglicher Anbieter, der per Internet Waren oder
Dienstleistungen verkauft, in ein Schlichtungsverfahren geraten.
Die Kosten für die Schlichtungsbemühungen vom Ombudsmann.de werden
von den Anbietern bzw. Verkäufern gezahlt.
http://www.ombudsmann.de/