Innovative Ideen, sprich Erfindungen, gehören zu den
wichtigsten Triebfedern für Wirtschaftswachstum und
unternehmerischen Erfolg. Dabei sollte dem Erfinder
auch ein wirtschaftlicher Nutzen aus seiner Idee zukommen.
Umso ärgerlicher, wenn nur die anderen den Profit davontragen.
Jeder, der eine innovative Lösung bzw. ein innovatives Produkt hervorgebracht hat, ist der natürliche Besitzer seiner Erfindung, sie ist sein geistiges Eigentum. Um dieses vor der wirtschaftlichen Nutzung durch Fremde zu schützen, kann ein gewerblicher Rechtsschutz gesichert werden. Doch die Praxis zeigt, dass vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen (KMU) die Rechte auf ihr geistiges Eigentum, im internationalen Sprachgebrauch die intellectual property rights (IPR), viel zu wenig schützen. Geistiges Eigentum kann so von anderen Unternehmen wirtschaftlich verwertet werden, ohne dass der Erfinder für seine geistige Leistung honoriert wird, geschweige denn am Profit beteiligt.
Um hier entgegen zu wirken und die KMU im Schutz um ihre IPR zu stärken, hat die Europäische Kommission für Unternehmen einen Leitfaden erarbeitet, der Erfindern und Unternehmern Schritt für Schritt deutlich macht, wie und wann geistiges Eigentum entsteht und wie es geschützt werden kann
Auf den folgenden Seiten der Europäischen Kommission findet sich
der Leitfaden für Deutschland. Von hier gelangen Erfinder und
Unternehmer an alle wichtigen Institutionen, die ihnen helfen
ihr geistiges Eigentum zu schützen. Mehr noch. Der Leitfaden
enthält auch Hinweise auf juristische Quellen, Netzwerke und
Förderer von gewerblich verwertbaren Innovationen.
http://ec.europa.eu
Zentrale Institution für den gewerblichen Rechtsschutz ist in Deutschland bekanntlich das Patentamt. Dabei werden vier verschiedene Arten gewerblich verwertbarer Innovationen unterschieden:
Die Patentierung von Innovationen sichert dem Erfinder die gewerblichen Nutzungsrechte. Unternehmen können hierdurch ihre exklusive Stellung auf dem Markt ausbauen, Erfinder können durch Lizenzvergabe an der Verwertung ihrer Idee beteiligt werden. Weiterhin unterstützen registrierte Patente den modernen Technologietransfer, steigern die Vermarktungs- aber auch die Fördermöglichkeiten für ein Unternehmen.
Neben der klassischen Patentierung ist das Deutsche Patentamt auch die Behörde für Markenschutz und Geschmacksmusterschutz. Da die Vergabe eines Patents in der Regel mit einer längeren und auch kostenaufwändigeren Prüfphase verbunden ist, können technische Neuerungen über den Gebrauchsmusterschutz schneller und kostengünstiger vor Fremdverwertung geschützt werden.
Auf den Seiten des Deutschen Patentamtes erhalten Sie erste
Informationen über die verschiedenen Patentierungs-
bzw. Rechtsschutzverfahren und können entsprechende
Formulare zur Anmeldung einer Innovation herunterladen.
http://www.dpma.de
Bei der Prüfung von Patenten wird immer der Maßstab der weltweiten Neuerung angelegt. Was die Gültigkeit der gewerblichen Verwertungsrechte angeht, ist dennoch bei vielen Neuerungen zu entscheiden, ob das Patent beim deutschen oder europäischen Patentamt (EPO) angemeldet werden sollte.
Auf den Seiten des EPO findet man eine sehr übersichtliche
Anleitung mit weiterführenden Links, um sich darüber zu
informieren, wann sich eine europäische Patentierung
empfiehlt und wie man sie erwerben kann.
http://www.epo.org
Kapitalisierung materieller und immaterieller
Wirtschaftsgüter, Jahresvolumen ca. 200 Millionen.
http://www.vantargis.de
Die Europäische Wirtschaftskommission ist aber nicht
nur an der Registrierung von Innovationen interessiert.
Gleichzeitig werden von der EU einige Programme angeboten,
die Unternehmen beim Hervorbringen und Verbreiten
innovativer Produkte und Dienstleistungen unterstützen.
Neben finanziellen Förderprogrammen unterstützt die
EU-Kommission Netzwerke innovativer Unternehmen und
bietet einen breitgefächerten Informationspool über
die Innovationslandschaft EU.
http://ec.europa.eu