Europäisches Handeln


Europäisches Handeln Die Europäische Union hat sich als Wirtschaftsgemeinschaft eine ganze Reihe an Erleichterungen erarbeitet, die dem einzelnen Unternehmer bei der Einfuhr und Ausfuhr von Waren zugute kommen. Sieht man sich allerdings die Internetseiten des deutschen Zollamtes bzw. die Informationsseiten der Europäischen Union an, bekommt man den Eindruck, dass die Dinge eher kompliziert sind. Das liegt v.a. daran, dass innerhalb der EU ständig neue Gesetze und Regelungen erarbeitet werden - etwa zur Behandlung von Schmuggelwaren oder Importen aus Entwicklungsländern.

Hilfreich sind die Informationsseiten der Industrie- und Handelskammer oder einzelner Rechtsberater, die ihren Content ins Netz stellen und über die gesetzlichen Grundlagen informieren. Die folgenden Seiten sollen Unternehmern, die ihre Zukunft im Handel innerhalb der Europäischen Union sehen, eine grobe Orientierung geben.

Zollfreiheit innerhalb der Gemeinschaft

Die EU-Mitgliedsstaaten bilden eine Zoll-Gemeinschaft oder Zoll-Einheit. Insofern sind alle Warenlieferungen zwischen den Mitgliedsstaaten dieser Gemeinschaft, anders gesagt: im EU-Binnenmarkt, zollfrei. Was nicht heißt, dass einige Waren dennoch abgabepflichtig sind. (siehe Verbrauchssteuern weiter unten)
Das Entwicklungsprogramm der EU sieht vor, dass die Einfuhr von Waren aus bestimmten Dritt-Ländern ebenfalls vom Zoll befreit wird. Hier geht es vor allem um Entwicklungsländer, deren wirtschaftliche Chancen erhöht werden sollen.

Der Zoll ist auch in der EU ein Instrument, um den Warenfluss zu steuern. Also z.B. die Einfuhr von unerwünschten Waren, etwa illegalen Drogen, zu verhindern.
Verbote und Beschränkungen (VuB) des Zolls werden an den äußeren EU-Grenzen bzw. in Häfen und Flughäfen durchgesetzt. Darüber hinaus können Warenlieferungen innerhalb der EU-Länder stichprobenartig kontrolliert werden. Dafür sind die Mobilen Kontrollgruppen (MKG) des Zoll unterwegs.

Lesen Sie dazu die Zoll-Seiten des Bundesministeriums der Finanzen.
http://www.zoll.de

Umsatzsteuerbefreiung bei Warenlieferungen innerhalb der EU

Bezüglich der Umsatzsteuer hat die EU einen einfachen Grundsatz festgelegt: Alle Leistungen bzw. Lieferungen, die von Unternehmen zu Unternehmen gehen, werden generell ohne Umsatzsteuer-Zahlungen abgewickelt. Die Umsatzsteuer für Handelswaren wird dann ggf. in demjenigen Land erhoben, in dem sie vom Unternehmen an den Kunden weiter verkauft werden.
Die entsprechenden Vorgänge werden vom Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis geregelt und kontrolliert. Erforderlich für die steuerbefreite Lieferung ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die auf Antrag vom Bundeszentralamt erteilt wird.
Voraussetzung für den umsatzsteuerbefreiten Handel ist, dass auch der ausländische Empfänger bzw. Lieferer über eine USt-IdNr verfügt. Diese kann man gegebenenfalls vom Bundeszentralamt prüfen lassen.
Eine informative Seite dazu hat die IHK:
http://www.hk24.de

Vorsteuer-Vergütung bei Zahlungen im Ausland

Trotz der generellen Umsatzsteuer-Befreiung bei zwischenstaatlichen Lieferungen innerhalb der EU können Umsatz- bzw. Mehrwert-Steuerzahlungen an ausländische Unternehmen nicht immer vermieden werden. Etwa, wenn bei einem Aufenthalt im Ausland im öffentlichen Handel eingekauft werden muss.
Um solche betriebsbedingten Zahlungen als Vorsteuer geltend zu machen, kann man sich an die FGS-Steuerberatungsgesellschaft in Bonn wenden. Das Antragsverfahren erfordert einige Formalien. Bei größeren Vorsteuerbeträgen dürfte sich der Aufwand allerdings lohnen.
http://www.bundesfinanzministerium.de

Auf folgender Seite sind die Umsatzsteuersätze der Europäischen Mitgliedsstaaten veröffentlicht:
http://www.urbs.de

Verbrauchssteuern

Waren, die der Verbrauchssteuer unterliegen, sind auch innerhalb der EU beim Zollamt meldepflichtig und werden mit entsprechenden Abgaben belegt.
Zu diesen Waren gehören u.a.: Mineralöl, Zigaretten, Kaffee und alkoholische Getränke.
Detaillierte Informationen zur Verbrauchssteuer finden Sie auf den Zoll-Seiten des Finanzministeriums.
http://www.zoll.de/

Info- und Nachschlageseiten

Ein kurzes Glossar über alle wichtigen Begriffe der Außenwirtschaft finden Sie hier:
http://www.zeus-baltic.info

Das Online-Rechtslexikon der EU ist sehr umfangreich und enthält sehr viele einzelne und Sonderbestimmungen. Für Laien nicht ganz leicht durchschaubar.
http://eur-lex.europa.eu


Top

Branchenbereich

Automobil & Verkehr Büroausstattung / Bürotechnik Dienstleistung -Finanzen- Dienstleistung -Handwerk- Dienstleistung / Service Einzelhandel Gesundheit, Pflege, Pharmazie Grosshandel / Gewerbebedarf Industrie / Produktion Reise / Freizeit / Sport

Gewerbe in den Bundesländern

Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen

Deutschlandweite Suche »

zur deutschlandweiten Suche

Gewerbe in Österreich »

Firmen in Österreich

Gewerbe in der Schweiz »

Firmen in der Schweiz

Firmenspot

Seemann Stadionstrasse 4
78628 Rottweil
Foto Porst Obere Hauptstrasse 47
85354 Freising, Oberbay
Betonwerk Fromme GmbH Rintelner 90
32457 Porta Westfalica
dellmaxx Mercedesstrasse 3
38055 Langenhagen
Tele Installation Weimar GmbH Über der Nonnenwiese 5
99428 Weimar
Lenne-Ruhr-Kanu-Tour Ruhrstrasse 18
58239 Schwerte
Schonnop Döbelner Strasse 7
01683 Nossen
Knipp Zur Burghart 6
53797 Lohmar, Rheinl
Goldschmiede Bender u. Sarto Parkstrasse 16
32105 Bad Salzuflen
Siegfried Hermannsteiner Strasse 31
35576 Wetzlar




Europäisches Handeln - Warenlieferungen - europäische Gemeinschaft - Mitgliedsstaaten
© Gewerbeauskunft.com
Bookmarken Sie diese Seite