Die Europäische Union hat sich als Wirtschaftsgemeinschaft eine ganze Reihe
an Erleichterungen erarbeitet, die dem einzelnen Unternehmer bei der Einfuhr
und Ausfuhr von Waren zugute kommen. Sieht man sich allerdings die
Internetseiten des deutschen Zollamtes bzw. die Informationsseiten
der Europäischen Union an, bekommt man den Eindruck, dass die Dinge
eher kompliziert sind. Das liegt v.a. daran, dass innerhalb der EU
ständig neue Gesetze und Regelungen erarbeitet werden - etwa zur
Behandlung von Schmuggelwaren oder Importen aus Entwicklungsländern.
Hilfreich sind die Informationsseiten der Industrie- und Handelskammer oder einzelner Rechtsberater, die ihren Content ins Netz stellen und über die gesetzlichen Grundlagen informieren. Die folgenden Seiten sollen Unternehmern, die ihre Zukunft im Handel innerhalb der Europäischen Union sehen, eine grobe Orientierung geben.
Die EU-Mitgliedsstaaten bilden eine Zoll-Gemeinschaft oder Zoll-Einheit.
Insofern sind alle Warenlieferungen zwischen den Mitgliedsstaaten dieser
Gemeinschaft, anders gesagt: im EU-Binnenmarkt, zollfrei.
Was nicht heißt, dass einige Waren dennoch abgabepflichtig sind.
(siehe Verbrauchssteuern weiter unten)
Das Entwicklungsprogramm der EU sieht vor, dass die Einfuhr
von Waren aus bestimmten Dritt-Ländern ebenfalls vom Zoll befreit
wird. Hier geht es vor allem um Entwicklungsländer, deren
wirtschaftliche Chancen erhöht werden sollen.
Der Zoll ist auch in der EU ein Instrument, um den Warenfluss zu
steuern. Also z.B. die Einfuhr von unerwünschten Waren, etwa
illegalen Drogen, zu verhindern.
Verbote und Beschränkungen (VuB) des Zolls werden an den äußeren
EU-Grenzen bzw. in Häfen und Flughäfen durchgesetzt. Darüber
hinaus können Warenlieferungen innerhalb der EU-Länder stichprobenartig
kontrolliert werden. Dafür sind die Mobilen Kontrollgruppen (MKG) des
Zoll unterwegs.
Lesen Sie dazu die Zoll-Seiten des Bundesministeriums der Finanzen.
http://www.zoll.de
Bezüglich der Umsatzsteuer hat die EU einen einfachen
Grundsatz festgelegt: Alle Leistungen bzw. Lieferungen,
die von Unternehmen zu Unternehmen gehen, werden generell
ohne Umsatzsteuer-Zahlungen abgewickelt. Die Umsatzsteuer für
Handelswaren wird dann ggf. in demjenigen Land erhoben, in dem
sie vom Unternehmen an den Kunden weiter verkauft werden.
Die entsprechenden Vorgänge werden vom Bundeszentralamt für
Steuern in Saarlouis geregelt und kontrolliert. Erforderlich
für die steuerbefreite Lieferung ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
die auf Antrag vom Bundeszentralamt erteilt wird.
Voraussetzung für den umsatzsteuerbefreiten Handel ist, dass auch
der ausländische Empfänger bzw. Lieferer über eine USt-IdNr verfügt.
Diese kann man gegebenenfalls vom Bundeszentralamt prüfen lassen.
Eine informative Seite dazu hat die IHK:
http://www.hk24.de
Trotz der generellen Umsatzsteuer-Befreiung bei zwischenstaatlichen
Lieferungen innerhalb der EU können Umsatz- bzw. Mehrwert-Steuerzahlungen
an ausländische Unternehmen nicht immer vermieden werden. Etwa,
wenn bei einem Aufenthalt im Ausland im öffentlichen Handel eingekauft
werden muss.
Um solche betriebsbedingten Zahlungen als Vorsteuer geltend zu machen,
kann man sich an die FGS-Steuerberatungsgesellschaft in Bonn wenden.
Das Antragsverfahren erfordert einige Formalien. Bei größeren
Vorsteuerbeträgen dürfte sich der Aufwand allerdings lohnen.
http://www.bundesfinanzministerium.de
Auf folgender Seite sind die Umsatzsteuersätze der Europäischen
Mitgliedsstaaten veröffentlicht:
http://www.urbs.de
Waren, die der Verbrauchssteuer unterliegen, sind auch
innerhalb der EU beim Zollamt meldepflichtig und werden mit
entsprechenden Abgaben belegt.
Zu diesen Waren gehören u.a.: Mineralöl, Zigaretten, Kaffee
und alkoholische Getränke.
Detaillierte Informationen zur Verbrauchssteuer finden Sie auf den
Zoll-Seiten des Finanzministeriums.
http://www.zoll.de/
Ein kurzes Glossar über alle wichtigen Begriffe der
Außenwirtschaft finden Sie hier:
http://www.zeus-baltic.info
Das Online-Rechtslexikon der EU ist sehr umfangreich und enthält sehr viele
einzelne und Sonderbestimmungen. Für Laien nicht ganz leicht durchschaubar.
http://eur-lex.europa.eu