Für selbständige Unternehmer gelten wesentlich mehr gesetzliche Regelungen als für Privatpersonen.
So sind auch die Risiken, in einen Rechtsstreit zu geraten wesentlich höher.
Wir stellen Ihnen verschiedene Möglichkeiten vor, wie sich Unternehmer Rechtsbeistand organisieren können.
Die rechtliche Position des Arbeitgebers birgt für jeden Unternehmer Risiken in sich.
So stellen unvorhergesehene Zahlungen aus arbeitsrechtlichen Forderungen kleine
Unternehmen meist vor große finanzielle Belastungen. Hier kann kostenlose Rechtsberatung
„Gold wert“ sein. Als Mitglied des Deutschen Arbeitgeberverbandes
genießt jeder Unternehmer unentgeltlichen Rechtsschutz in allen arbeitsrechtlichen Fragen.
www.dav-ev.de
Im Konkurrenzkampf können Unternehmen schnell zum Opfer unlauterer
Marktstrategien werden. Die Rechtsseiten der
Wettbewerbszentrale
informieren laufend über
aktuelle neue Rechtssprechungen zur Regelung des unternehmerischen
Marktverhaltens. Mitglieder erhalten Rechtsbeihilfe in wettbewerbsrechtlichen
Fragen. Außerdem bekommen sie monatlich kostenlose Infobriefe und können den
gesamten Content des Portals nutzen.
www.wettbewerbszentrale.de
Unternehmer, die Rechtsbeistand suchen, finden auf unabhängigen Internet-Portalen verschiedene Formen der Rechtshilfe:
Die schnellste und einfachste Anwaltsuche bietet Anwalt.de. Mit der Angabe eines
Stichworts wie z.B. „Arbeitsrecht“ und einer Region werden sofort Anwaltskanzleien
ermittelt. Weiterhin bietet das Portal Rechtsberatung per Internet oder Telefon zu
einheitlichen Tarifen an. Die Angebote sind nach speziellen Rechtsthemen differenziert.
Wer hier bei der Einordnung nicht weiter kommt, kann kostenlos telefonisch um Hilfe bitten.
www.anwalt.de
Im Forum deutsches Recht findet man einen umfassenden Service zur
Rechtsberatung. In 60 verschiedenen Fachforen werden juristische Fragen von
Mitgliedern des FDR beantwortet. Darunter auch Gebiete wie EU-Recht oder
Gesellschafter- und Handelsrecht. Zum Service-Angebot gehört ebenso die
Anwalt-Suche in der Nähe sowie Angebote für eine e.mail- oder Telefonberatung.
www.recht.de
Zum Thema Arbeitsrecht gibt es die gleichnamige Informationsseite,
die geeignete Rechtsexperten vermittelt. Außerdem bietet die Plattform ein Glossar
der entsprechenden Rechtsbegriffe an und stellt aktuelle Rechtssprechungen vor.
www.arbeitsrecht.de
Bei Perspektive Mittelstand erhält man eine Online Rechtsberatung zu
allen unternehmerischen Rechtsfragen für einen Pauschalpreis von 69 Euro.
www.perspektive-mittelstand.de
Der Anwaltsucherservice bietet die gezielte Anwalt-Suche, sowie einen
Beratungsservice online und am Telefon. Pauschaltarife regeln die Bezahlung.
www.anwalt-suchservice.de
Ein interessantes Rechtslexikon für Unternehmer
findet man auch auf den Seiten von „Valuenet“.
www.valuenet.de
Ein viel diskutiertes Thema bei Inhabern von Onlineshops ist das Widerrufsrecht im Online-Handel. Das betreffende Gesetz ist auch in der seit Juni 2010 gültigen Neufassung sehr verbraucherfreundlich formuliert. Und das wird zum Teil schamlos ausgenutzt. Viele Onlinehändler klagen über den Missbrauch beim Widerrufsrecht.
Laut einer DIHK-Umfrage werden je nach Warengruppe bis zu 28,5 Prozent (Textilien/Schuhe) der Artikel vom Verbraucher zurückgeschickt. Auch in anderen Warengruppen liegt die Quote bei deutlich über 10 Prozent. Was noch viel schlimmer ist: in mehr als 20 Prozent der Fälle ist die Ware nicht mehr verwendbar, fast jeder zweite Artikel muss vor dem erneuten Verkauf neu verpackt oder in einen neuwertigen Zustand versetzt werden.
Wenn Verbraucher benutzte oder nach Gebrauch schadhafte Ware zurückschicken, haben Onlinehändler in der Regel Anspruch auf Wertersatz. Oft wird aber auf die Durchsetzung dieses Anspruchs verzichtet. Eine gerichtliche Auseinandersetzung wäre zu zeitaufwändig und würde in keinem Verhältnis zum Streitwert stehen. Im schlimmsten Fall bleibt der Händler auf doppelten Versandkosten und dem Wertverlust des Artikels sitzen.
Zusätzlicher Ärger droht in Form von Abmahnungen. Das passiert allzu häufig, wenn Onlinehändler ihre Kunden nicht vorschriftsmäßig über ihr Widerrufs- oder Rückgaberecht recht im Onlinehandel belehren. Die seit dem 11. Juni 2010 gültige Widerrufsbelehrung muss schnell auf der Website des Online-Händlers zu finden und eindeutig gestaltet sein. Sie muss den Kunden vor dem Kauf darüber informieren, bei wem er in welcher Form widerrufen kann und welche Rechtsfolgen das hat. Erhält der Kunde die Belehrung erst mit der Rechnung, gilt die 14-Tage-Frist nicht mehr. Auch die Frage, wer die Kosten bei einer Rücksendung trägt (Stichwort „40-Euro-Regel“), sollten eindeutig und gesetzeskonform geregelt sein.
Neben der Widerrufsbelehrung sind auch Informationen über das Unternehmen und die angebotenen Waren oder Dienstleistungen vorgeschrieben. Auch die Formulierung des Impressums und der AGBs sowie die Platzierung der Preisangaben sollte vorschriftsgemäß vorgenommen werden.
Das Gesetz zur Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts und eine Musterbelehrung
sind beim Bundesministerium der Justiz verfügbar.
www.bmj.de
Wertvolle Tipps zum Widerrufsrecht und anderen Bereichen des E-Commerce gibt es
auf der Website der ibi research an der Universität Regensburg
www.ecommerce-leitfaden.de