Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Mahn- bzw. Inkasso-Verfahren
ist eine richtig gestellte Rechnung. Diese muss seit dem 1.4. 2007
eine Reihe von Angaben enthalten, um sowohl rechtlich als auch
steuerlich anerkannt zu werden.
Die richtige Rechnung
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Vollständiger Name und vollständige Anschrift des
rechnungsstellenden Unternehmens und des Leistungsempfängers.
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Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
des leistenden Unternehmers.
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Ausstellungsdatum
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Fortlaufende Rechnungsnummer
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Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung
bzw. Leistung
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Zeitpunkt oder Zeitrahmen der Lieferung oder Leistung
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Ggf. Aufschlüsselung der einzelnen Leistungen nach
verschiedenen Steuersätzen
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Angabe des jeweiligen Steuersatzes
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Ggf. im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts.
(z.B. Skonto)
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Steuerbetrag insgesamt oder ein Hinweis auf Steuerbefreiung
(z.B. Kleinunternehmerregelung)
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Bei Leistungen innerhalb der EU: Netto-Rechnung ohne
ausgewiesene Mehrwertsteuer mit Angabe der UST-IdNR
Kleinbetragsregelung
Werden nicht mehr als 100 Euro berechnet, genügen folgende Mindestangaben:
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Vollständiger Name und Anschrift des Unternehmers
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Ausstellungsdatum
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Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung oder Leistung
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Entgelt und der darauf entfallende Steuerbetrag
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angewandter Mehrwertsteuersatz
Regelung zum Zahlungsverzug
Sie können Ihrer Rechnung folgende Formulierung hinzufügen:
"Zahlungsverzug tritt nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ein."
Mit diesem Hinweis machen Sie von der neuen Verzugsregelung
Gebrauch und ein gerichtliches Mahnverfahren kann nach 30
Tagen ohne weitere Mahnung eingeleitet werden.