Die Überschreitung von Zahlungsfristen ist leider gängige Praxis.
Trotz optimistischer Prognosen und eines neuen Gesetzes zur
Regelung des Zahlungsverkehrs stagniert das Zahlungsverhalten
in Deutschland auf einem bedauernswert niedrigen Niveau.
Schnelles Reagieren auf den Forderungsausfall schützt am besten
vor wirtschaftlichem Schaden. Bei anhaltendem Zahlungsverzug
bleibt oft nur der Weg eines gerichtlichen Mahnverfahrens.
(siehe auch "Mahnung per Gericht")
Gläubiger können ein solches Verfahren grundsätzlich selbst durch
einen entsprechenden Antrag in die Wege leiten. Viele Unternehmer
betrauen ihre Bürokräfte mit dem Forderungsmanagement, was jedoch
nur dann sinnvoll ist, wenn der beauftragte Mitarbeiter genügend
fachliche Kompetenz bzw. berufliche Erfahrung damit hat.
Andernfalls kann es zur kostenintensiven Bindung wertvoller Arbeitskraft
kommen, denn die Mitarbeiter müssen sich zeitaufwändig in fremde Materie
einarbeiten. Zudem besteht das nicht geringe Risiko, dass Verfahrensfehler
begangen werden. Im schlimmsten Fall führen diese zum Scheitern eines
erfolgversprechenden Mahnverfahrens und die Sache endet als teure
Prozessangelegenheit vor dem Gericht.
Inkassobüros übernehmen das Forderungsmanagement von Unternehmen auf zeitökonomische routinierte Weise. Sie erledigen die Ankündigung, Einleitung und Überwachung des gerichtlichen Mahnverfahrens und organisieren gegebenenfalls die Zwangsvollstreckung. Ist das Mahnverfahren geglückt, hat der Schuldner die gesamten Kosten des Inkasso-Verfahrens zu zahlen.
Unternehmer sollten aber wissen: Inkassobüros sind nicht mehr und nicht weniger als „professionelle Schuldeneintreiber“. Ihre Mitarbeiter sind versierte Fachkräfte aus dem Account- oder Finanzmanagement, die meist schon vor ihrem Einstieg ins Inkassobüro im Forderungsmanagement gearbeitet haben. Eine juristische Ausbildung müssen sie jedoch nicht nachweisen. Der Aufgabenbereich eines klassischen Inkassobüros endet dort, wo der Zahlungsverzug zum Rechtsstreit wird.
Hat ein Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt bzw. Einspruch gegen die Zwangsvollstreckung erhoben, ist das Inkassoverfahren gescheitert. Es bedarf jetzt des Rechtsbeistandes eines Anwaltes. In diesem Fall muss der Gläubiger die Kosten für das Inkasso-Büro selbst begleichen. Ob er sie im folgenden Rechtstreit dem Schuldiger gegenüber geltend machen kann, ist fraglich.
Anders verhält es sich, wenn man gleich zu Beginn einen Inkasso-Anwalt mit dem Mahnverfahren betreut. Dieser kann sowohl das Inkasso-Verfahren als auch den Rechtsbeistand leisten. Anwaltskosten sind ggf. höher als die Kosten für ein Inkasso-Büro. Vorteil ist, dass sie im eventuellen Rechtsstreit komplett wieder eingefordert werden können.
Ob man ein Inkassobüro beauftragt oder gleich den Anwalt einschaltet ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Viele Inkassounternehmen arbeiten eng mit Anwälten zusammen bzw. bieten eine Kombination aus Inkassobüro und juristischer Prozesshilfe.
Der Vorteil von Inkassounternehmen ist, dass sie bereits
weit vor der juristischen Relevanz tätig werden.
Sie können das Rechnungswesen eines Unternehmens überprüfen
und berechnen, wie viel das hauseigene Mahnverfahren das Unternehmen
kostet, oder wie teuer es wäre, das Mahnwesen außer Haus zu geben.
Viele Unternehmen haben zu wenige oder zu wenig erfahrene
Mitarbeiter für eine effektive Kundenbuchhaltung. Bei kleineren
Unternehmen ist eine Neueinstellung oft teuerer als das Outsourcing
des kompletten Forderungsmanagements an ein Inkassobüro.
Gründe für ein solches Outsourcing
könnten sein, wenn Sie im Betreibungsrecht nicht bewandert
sind oder keine Zeit haben, Ihre Debitoren selbst zu
bewirtschaften, wenn der Forderungsbetrag relativ hoch
ist und wenn die Forderungsverhältnisse kompliziert
oder nicht hinreichend dokumentiert werden können.
Nur bei geringen Forderungsbeträgen und sehr einfachen
Verhältnissen lohnt es sich, die Betreibung selbst zu
führen.
Interessant wird die ständige Zusammenarbeit mit einem
Inkassounternehmen auch, wenn regelmäßige Zahlungssäumnisse
zu erwarten sind, die mit vorgerichtlichen Mahnverfahren
geregelt werden können.
Moderne Inkassounternehmen bieten ihren Kunden an,
gemeinsam nach einem individuellen Stil des
Forderungsmanagements zu suchen. So müssen
offene Forderungen nicht gleich mit der Androhung eines
gerichtlichen Mahnverfahrens erhärtet werden.
Pünktliches Zahlen kann beispielsweise durch Skonto-Rabatte
belohnt werden.
Droht ein Zahlungsverzug kann eine Zahlungserinnerung per
Telefon manchmal mehr bewirken als ein unpersönliches Mahnschreiben.