"Vorbeugen ist besser als heilen", sagt ein altes Sprichwort
und dies trifft in erheblichem Maße auf den finanziellen Schaden durch
unbeglichene Rechnung zu, der im schlimmsten Fall sogar "unheilbar"
werden kann.
Mit folgenden Regeln schützen Sie sich vor insolventen Kunden
und vermeiden die katastrophalen Folgen einer leeren
Betriebskasse.
1. Prüfen der Kunden
-
Informationen über die Zahlungsfähigkeit bzw. –willigkeit Ihrer Kunden sind kein Geheimnis
- Auskünfte können Sie bei folgenden Institutionen einholen: Bank- oder SCHUFA-Auskunft, IHK, Handelsregister und Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht, Wirtschaftsauskunfteien
- Berücksichtigen Sie eigene Erfahrungen aus früheren Auftragsabwicklungen
- Fragen Sie nach den Erfahrungen Ihrer Mitbewerber mit demselben Kunden
- Prüfen Sie die Firmendaten und ggf. die Vertretungsberechtigung des Kunden
- Werten Sie Ihre Erkenntnisse über den Kunden aus
- Welche Risiken ergeben sich aus dem, was Ihnen über den Kunden klar geworden ist?
- Gibt es Möglichkeiten der Absicherung?
- Ziehen Sie konkrete Konsequenzen
- Handeln Sie einen Vertrag mit individueller Zahlungsregelung aus. (Z.B. Anzahlung oder komplette Vorauszahlung), stellen Sie Ihr Angebot zurück oder lehnen Sie den Auftrag bzw. das Kaufgesuch ab
2. Sorgfältige Einräumung von Zahlungszielen
Ihre Zahlungsbedingungen und vertraglichen Ersatzleistungen sollten Sie u.a. von folgenden Faktoren abhängig machen:
- Intensität der Geschäftsbeziehung (z.B. langjähriger Kunde),
- Auftragswert, -umfang und -dauer,
- Eigene Lieferkonditionen und Kapitalausstattung.
3. Klar definiertes Vertragswerk
Ein Vertrag zur Erbringung einer Leistung muss beinhalten:
- Leistungsvolumen
- Spezifikation von Leistung und Gewährleistungsfristen
- Pflichtenheft
- genaue Festlegung der Zahlungsmodalitäten (Zahlungsfristen, Zahlungsweise, etc.)
4. Unverzügliche Rechnungsstellung
5. Zahlungsüberwachung
6. Konsequentes Mahnen
7. Keine Vertröstungen akzeptieren
8. Forderungseinzug mit Hilfe Dritter
Steht ein Forderungsausgleich durch den säumigen Kunden in Aussicht (Bonitätsprüfung) schalten Sie die Hilfe Dritter ein.
9. Durchsetzung von Forderungen
Zwangsvollstreckung per Vollstreckungstitel:
- nach gerichtlichem Mahnverfahren oder Prozess
- Ergebnis von Schiedsgerichtsverfahren bzw. außergerichtlichen Einigungen
10. Kreditversicherungen
Sie können sich gegen den Ausfall Ihrer Forderungen bei einer Kreditversicherung schützen, die offen gebliebene Außenstände in Wertpapiere umwandelt. Das ist zwar (noch) kein bares Geld, erhöht aber ihre Chancen auf einen gewissen Rücklauf. Außerdem bleibt ihre Glaubwürdigkeit bei Geschäftspartnern und Banken erhalten.